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Arbeitsweise


Das Herangehen an meine Arbeit folgt nicht immer auf die gleiche Weise. Ich betrachte jedes Kind, die Familien und weitere beteiligte Personen im Einzelfall, dennoch gibt es auch Routineabläufe und gesetzliche Vorgaben, wie z.B. das Verfassen eines schriftlichen Berichtes.

Zunächst erhalte ich vom Gericht eine Bestellung. Also einen Beschluss, der mich zur Verfahrensbeiständin eines oder mehrerer Kinder macht.

Dann nehme ich schriftlich Kontakt zu den Beteiligten des Verfahrens auf, also in der Regel zu den Eltern.

Im besten Fall, und das ist auch meistens so, melden sich die Eltern umgehend und es wird ein Hausbesuchstermin verabredet, bei dem auch das Kind anwesend sein sollte.

Beim Hausbesuch erlebe ich das Umfeld des Kindes. Ich spreche mit den Erwachsenen und dem Kind, zusammen und mit jedem einzeln, und kann die Interaktion zwischen dem Kind und den Erwachsenen untereinander beobachten.

Das Kind wird bei dem Hausbesuchstermin auf eine mögliche Kindesanhörung vorbereitet und altersentsprechend über das Verfahren und die Folgen aufgeklärt.

Entscheide ich mich für die Kontaktaufnahme zu weiteren Personen, zu Verwandten, dem Jugendamt, der Schule usw. brauche ich die dafür notwendige Schweigepflichtentbindung von einer sorgeberechtigten Person.

Nachdem ich alle Gespräche geführt habe, verfasse ich einen Bericht, der dem Gericht übersendet wird. Der Bericht ist Teil der Akte. Über den Bericht erhalten die Beteiligen einen Einblick zu meiner Recherche. Für die gerichtliche Entscheidung spreche ich meine Empfehlung zur Sache aus, die sich am Wohl des Kindes orientiert.

In der mündlichen Verhandlung werden dann alle Beteiligten durch das Gericht angehört.

Jutta Michalke

Sozialpädagogin
Auf dem Peterswerder 17
28205 Bremen